Rave Regeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ein privates Techno-Event

  1. Veranstalter und Veranstaltungsinformationen

    • Der Veranstalter des Techno-Events ist Bomi Stefanovski.
    • Die Veranstaltung ab 21:00 Uhr statt.
    • Veranstaltungsort: immer unterschiedlich.
  2. Zweck der Veranstaltung

    • Das Techno-Event ist eine private Zusammenkunft von Freunden und Gästen, um gemeinsam elektronische Musik zu genießen.
  3. Haftungsausschluss

    • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Sachschäden, Verluste oder Diebstahl während der Veranstaltung.
    • Jeder Gast nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und ist für sein eigenes Wohlbefinden verantwortlich.
  4. Verhalten der Gäste

    • Alle Gäste sind dazu aufgefordert, respektvoll miteinander umzugehen und die Veranstaltungsregeln zu beachten.
    • Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Belästigung wird nicht toleriert.
    • Wir bitten euch auf Fotos und Videos zu verzichten.
  5. Einlass und Sicherheit

    • Der Einlass erfolgt nur für geladene Gäste.
    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern.
    • Gäste sind dazu angehalten, auf ihre persönlichen Wertgegenstände zu achten.
  6. Musik und Lautstärke

    • Die Musikrichtung ist Techno.
    • Die Lautstärke wird so eingestellt, dass sie die Nachbarn nicht stört.
  7. Getränke und Verpflegung

    • Getränke werden vor Ort angeboten.
    • Falls es die Location erlaubt, können eigene Getränke mitgenommen werden, aber darauf wird gesondert hingewiesen.
  8. Ende der Veranstaltung

    • Die Veranstaltung endet um 4:00 Uhr.
    • Gäste werden gebeten, den Veranstaltungsort in angemessener Zeit zu verlassen.
  9. Sonstiges

    • Jegliche Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

Satzung des nicht eingetragenen Vereins Enigma Sound

  • 1 Name und Sitz des Vereins
  1. Der Verein führt den Namen „Enigma Sound“
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Dachau.
  • 2 Zweck des Vereins
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der elektronischen Musik.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • 3 Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen.
  2. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
  • 5 Organe des Vereins
  1. Die Organe des Vereins sind: a. Die Mitgliederversammlung b. Der Vorstand
  • 6 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a. Wahl und Abberufung des Vorstands b. Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts c. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • 7 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus 1 Mitglied.
  2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
  • 8 Auflösung des Vereins
  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an [Zweck, z.B. eine gemeinnützige Organisation], die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
  • 9 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.

Dachau, den 19.02.2024

[Vorstandsvorsitzender] [Weitere Vorstandsmitglieder]