Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Veranstaltungstechnik
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verleih von Veranstaltungstechnik zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
- Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung des Mieters schriftlich bestätigt hat.
- Angebote des Vermieters sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.
§ 3 Mietdauer
- Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Technik an den Mieter und endet mit deren Rückgabe.
- Verspätete Rückgaben werden mit zusätzlichen Mietgebühren berechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.
- Die Zahlung ist spätestens bei Übergabe der Technik fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Technik erstattet.
§ 5 Übergabe und Rückgabe
- Die Übergabe der Technik erfolgt in einwandfreiem Zustand. Der Mieter hat die Technik bei Übergabe zu prüfen und Mängel sofort zu melden.
- Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Ort und Termin. Der Vermieter überprüft die Technik auf Schäden oder fehlende Teile.
§ 6 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, die Technik sorgsam zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Es dürfen keine Änderungen oder Reparaturen an der Technik vorgenommen werden.
- Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer.
§ 7 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Technik entstehen.
- Eine Haftung für Ausfälle der Technik während der Mietzeit ist ausgeschlossen, sofern der Vermieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
§ 8 Stornierung
- Bei Stornierung durch den Mieter fallen folgende Gebühren an:
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: keine Gebühr
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietkosten
- Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100% der Mietkosten
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 9 Datenschutz
- Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur zur Vertragsabwicklung.
- Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
§ 10 Sonstiges
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 02.12.2024, Dachau
Rave Regeln
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ein privates Techno-Event
- Veranstalter und Veranstaltungsinformationen
- Der Veranstalter des Techno-Events ist Bomi Stefanovski.
- Die Veranstaltung ab 21:00 Uhr statt.
- Veranstaltungsort: immer unterschiedlich.
- Zweck der Veranstaltung
- Das Techno-Event ist eine private Zusammenkunft von Freunden und Gästen, um gemeinsam elektronische Musik zu genießen.
- Haftungsausschluss
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Sachschäden, Verluste oder Diebstahl während der Veranstaltung.
- Jeder Gast nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und ist für sein eigenes Wohlbefinden verantwortlich.
- Verhalten der Gäste
- Alle Gäste sind dazu aufgefordert, respektvoll miteinander umzugehen und die Veranstaltungsregeln zu beachten.
- Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Belästigung wird nicht toleriert.
- Wir bitten euch auf Fotos und Videos zu verzichten.
- Einlass und Sicherheit
- Der Einlass erfolgt nur für geladene Gäste.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern.
- Gäste sind dazu angehalten, auf ihre persönlichen Wertgegenstände zu achten.
- Musik und Lautstärke
- Die Musikrichtung ist Techno.
- Die Lautstärke wird so eingestellt, dass sie die Nachbarn nicht stört.
- Getränke und Verpflegung
- Getränke werden vor Ort angeboten.
- Falls es die Location erlaubt, können eigene Getränke mitgenommen werden, aber darauf wird gesondert hingewiesen.
- Ende der Veranstaltung
- Die Veranstaltung endet um 4:00 Uhr.
- Gäste werden gebeten, den Veranstaltungsort in angemessener Zeit zu verlassen.
- Sonstiges
- Jegliche Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Satzung des nicht eingetragenen Vereins Enigma Sound
- 1 Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen „Enigma Project“
- Der Verein hat seinen Sitz in Dachau.
- 2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der elektronischen Musik.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
- Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen.
- Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
- 5 Organe des Vereins
- Die Organe des Vereins sind: a. Die Mitgliederversammlung b. Der Vorstand
- 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a. Wahl und Abberufung des Vorstands b. Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts c. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- 7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus 1 Mitglied.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
- 8 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an [Zweck, z.B. eine gemeinnützige Organisation], die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
- 9 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.
Dachau, den 19.02.2024