Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Veranstaltungstechnik

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verleih von Veranstaltungstechnik zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung des Mieters schriftlich bestätigt hat.
  2. Angebote des Vermieters sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.

§ 3 Mietdauer

  1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Technik an den Mieter und endet mit deren Rückgabe.
  2. Verspätete Rückgaben werden mit zusätzlichen Mietgebühren berechnet.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.
  2. Die Zahlung ist spätestens bei Übergabe der Technik fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Technik erstattet.

§ 5 Übergabe und Rückgabe

  1. Die Übergabe der Technik erfolgt in einwandfreiem Zustand. Der Mieter hat die Technik bei Übergabe zu prüfen und Mängel sofort zu melden.
  2. Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Ort und Termin. Der Vermieter überprüft die Technik auf Schäden oder fehlende Teile.

§ 6 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Technik sorgsam zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
  2. Es dürfen keine Änderungen oder Reparaturen an der Technik vorgenommen werden.
  3. Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl während der Mietdauer.

§ 7 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Technik entstehen.
  2. Eine Haftung für Ausfälle der Technik während der Mietzeit ist ausgeschlossen, sofern der Vermieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

§ 8 Stornierung

  1. Bei Stornierung durch den Mieter fallen folgende Gebühren an:
    • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: keine Gebühr
    • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% der Mietkosten
    • Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100% der Mietkosten
  2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters nur zur Vertragsabwicklung.
  2. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

§ 10 Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 02.12.2024, Dachau

Rave Regeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ein privates Techno-Event

  1. Veranstalter und Veranstaltungsinformationen
    • Der Veranstalter des Techno-Events ist Bomi Stefanovski.
    • Die Veranstaltung ab 21:00 Uhr statt.
    • Veranstaltungsort: immer unterschiedlich.
  2. Zweck der Veranstaltung
    • Das Techno-Event ist eine private Zusammenkunft von Freunden und Gästen, um gemeinsam elektronische Musik zu genießen.
  3. Haftungsausschluss
    • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Sachschäden, Verluste oder Diebstahl während der Veranstaltung.
    • Jeder Gast nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und ist für sein eigenes Wohlbefinden verantwortlich.
  4. Verhalten der Gäste
    • Alle Gäste sind dazu aufgefordert, respektvoll miteinander umzugehen und die Veranstaltungsregeln zu beachten.
    • Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Belästigung wird nicht toleriert.
    • Wir bitten euch auf Fotos und Videos zu verzichten.
  5. Einlass und Sicherheit
    • Der Einlass erfolgt nur für geladene Gäste.
    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu verweigern.
    • Gäste sind dazu angehalten, auf ihre persönlichen Wertgegenstände zu achten.
  6. Musik und Lautstärke
    • Die Musikrichtung ist Techno.
    • Die Lautstärke wird so eingestellt, dass sie die Nachbarn nicht stört.
  7. Getränke und Verpflegung
    • Getränke werden vor Ort angeboten.
    • Falls es die Location erlaubt, können eigene Getränke mitgenommen werden, aber darauf wird gesondert hingewiesen.
  8. Ende der Veranstaltung
    • Die Veranstaltung endet um 4:00 Uhr.
    • Gäste werden gebeten, den Veranstaltungsort in angemessener Zeit zu verlassen.
  9. Sonstiges
    • Jegliche Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

Satzung des nicht eingetragenen Vereins Enigma Sound

  • 1 Name und Sitz des Vereins
  1. Der Verein führt den Namen „Enigma Project“
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Dachau.
  • 2 Zweck des Vereins
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der elektronischen Musik.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • 3 Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen.
  2. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
  • 5 Organe des Vereins
  1. Die Organe des Vereins sind: a. Die Mitgliederversammlung b. Der Vorstand
  • 6 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a. Wahl und Abberufung des Vorstands b. Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts c. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • 7 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus 1 Mitglied.
  2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
  • 8 Auflösung des Vereins
  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an [Zweck, z.B. eine gemeinnützige Organisation], die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
  • 9 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.

Dachau, den 19.02.2024